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Was kann ein GEK nicht?

Ein GEK ist ein Konzept. Es zeigt die Ziele sowie die daraus abgeleiteten Strategien und Massnahmen auf, die zur Erreichung des angestrebten Zustandes nötig sind. Die darin enthaltenen Massnahmen haben keine Behördenverbindlichkeit, sondern stellen fachlich fundierte und partizipativ abgestützte Grundlagen und Stossrichtungen dar. Trotz Vernehmlassungen und Mitwirkungen können immer noch Interessen- und Zielkonflikte bestehen, welche erst noch bereinigt oder zumindest teilweise die gegenläufigen Interessen abgewogen werden müssen. Ein verabschiedetes GEK beinhaltet keine Auflistung umsetzungsreifer Bauprojekte und stellt damit auch keine planrechtliche Genehmigung oder Bewilligung für die Umsetzung der Massnahmen dar. Die Umsetzung der Massnahmen kann durch einen Gewässerrichtplan oder ein anderes Raumplanungsinstrument behördenverbindlich festgelegt oder als Projekt im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungs- oder Bewilligungsverfahren planrechtlich sichergestellt werden.
Ein GEK entspricht in den Grundzügen dem integralen Einzugsgebietsmanagement (IEM), beschränkt sich aber hauptsächlich auf die gewässerrelevanten Sektoren und weniger auf die Bewirtschaftung des Wassers im gesamten Einzugsgebiet.

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